Mitbestimmen, selbst entscheiden aber auch Beschwerden äußern können, sind Grundlagen einer gelebten Demokratie.
Kinder in Krippen und Kindergärten haben ein Recht darauf, Beschwerden ihrer Entwicklung entsprechend vorbringen zu dürfen. Hierbei sind sie auf die Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte angewiesen, die ihre Bedürfnisse feinfühlig erkennen und angemessen darauf reagieren können.
„Raum für Beschwerde“, das setzt eine offene Grundhaltung des Erziehers voraus. Diese bietet dem Kind Freundlichkeit, Rückzugsmöglichkeiten, sowie Gespräche auf Augenhöhe, Empathie und Ernsthaftigkeit. Damit wird dem Kind eine große Wertschätzung entgegengebracht und die Bedeutung seines Anliegens wird ernst genommen.
Nur wenn ein Kind spürt, dass es sich äußern darf, man ihm dabei aktiv zuhört, wird es befähigt, selbstbewusst für seine Rechte einzustehen, um seine Gesellschaft aktiv mitgestalten zu können.
Beschwerdesituationen von sehr jungen Kindern sind oft gekennzeichnet durch einen „wortlosen“ Aushandlungsprozess zwischen den Bedürfnissen des Kindes und den Interessen, Zielen und Vorgaben der Fachkräfte.